Gewährleistung gebrauchte sachen

Gewährleistung: Auch beim Kauf von Gebrauchtware und B-Ware haben Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Händler kann die gesetzliche 2 Jahresfrist vertraglich aber auf 1 Jahr verringern. 1 Ein wichtiger Punkt ist die Frist von einem Jahr 2 So dürfen gewerbliche Anbieter die Gewährleistung für Second-Hand-Ware nach derzeitigem Rechtsstand auf ein Jahr verkürzen. 3 Eine ausführliche Beschreibung hilft Unsicherheiten zu vermeiden 4 Die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren unterscheidet sich von der bei Neuwaren, insbesondere hinsichtlich der Fristen. Verkäufer können die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzen, was bei Neuwaren nicht möglich ist. 5 Bei Privatkäufen kann die Gewährleistung oft ausgeschlossen werden 6 Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, aber verkürzt 7 Diese schützt dich vor versteckten Problemen 8 Beim Kauf gebrauchter Dinge gibt es Unterschiede 9 Verkäufer müssen offen über Mängel informieren 10