Witwenrente und bürgergeld

Bürgergeld und Witwenrente sind zwei Leistungen, die direkt die finanzielle Lebensgrundlage zahlreicher Menschen in ganz Deutschland betreffen. Denn insbesondere in Zeiten persönlicher Trauer. 1 Manchmal lohnt sich die Prüfung 2 Wer eine geringe Rente bezieht, die zum Leben nicht ausreicht, kann evt. Bürgergeld beantragen. Doch nicht jeder Rentner hat einen Anspruch. 3 Manche Freibeträge sind möglich, aber begrenzt 4 Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente werden mit dem Nettobetrag auf das Bürgergeld angerechnet. Als Freibetrag wird in aller Regel nur der Versicherungsfreibetrag von 30 Euro gewährt. 5 Die Antragstellung sollte sorgfältig erfolgen 6 Die Situation ist sehr individuell 7 Eine Beratung ist oft ratsam 8 9 Dies kann zu Kürzungen beim Bürgergeld führen 10 Die Witwenrente kann das Bürgergeld beeinflussen 12