Minijob neben vollzeitjob steuerklasse

Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei. Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich. 1 Als Haupttätigkeit gilt der Vollzeitjob mit seiner Steuerklasse 2 Der zweite und jeder weitere Job (sofern das Einkommen die Minijob-Grenze von Euro überschreitet) werden in Steuerklasse 6 veranlagt. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. 3 So vermeidest du unerwartete Nachzahlungen bei der Steuer 4 Alternativ zur Pauschsteuer kann ein Minijob über die Steuerklasse versteuert werden. Der Arbeitnehmer muss Lohnsteuer zahlen, wenn er der Steuerklasse 5 oder 6 zugeordnet ist. 5 Die Pauschalversteuerung beim Minijob ist oft die beste Lösung 6 Eine getrennte Veranlagung ist für Minijobs eher selten 7 Es gibt keine spezielle Steuerklasse nur für den Minijob 8 Die Steuerklasse ist wichtig für Minijobs neben der Vollzeit 9 Meistens ist die Steuerklasse des Vollzeitjobs entscheidend 10